Erlass von bauaufsichtlichen Verfügungen

Bauaufsichtliche Verfügungen sind belastende Verwaltungsakte, die einen Betroffenen zum Handeln, Dulden oder Unterlassen verpflichten. Dies sind beispielsweise die Beseitigungsanordnung für eine illegal errichtete bauliche Anlage, die Nutzungsuntersagung für Gebäude oder Feuerungsanlagen, die Stilllegung von Baustellen oder das Fordern von konkreten Sicherungsmaßnahmen, wenn eine Gefährdung vorliegt. Solche Ordnungsverfügungen werden oft mit der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln verbunden. Der Betroffene kann dagegen mit einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht vorgehen und die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

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