Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bietet der Behörde die Möglichkeit, den Betroffenen zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu veranlassen. Vor allem durch die Festsetzung einer Geldbuße soll eine ernste Pflichtenermahnung ausgesprochen werden. Ein Bußgeldbescheid ist im Gegensatz zur Verwarnung mit zusätzlichen Kosten (Gebühr und Auslagen) verbunden. Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann er vollstreckt werden. Zur Beitreibung des Bußgeldes kann das zuständige Gericht auf Antrag auch die Erzwingungshaft anordnen.

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