Betreuung städtebaulicher und öffentlich-rechtlicher Verträge

Städtebauliche und öffentlich-rechtliche Verträge ergänzen das hoheitliche Instrumentarium des Städtebaurechts und sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. In einem solchen Vertrag kann sich ein Investor zur Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Maßnahme auf eigene Kosten verpflichten. Darunter fallen zum Beispiel die Sicherung von Grundstücksnutzungen, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach Naturschutzrecht oder Straßenausbau- und Lärmschutzmaßnahmen.

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