Konzeptwettbewerb Wolfgang-Hirth-Straße

Rahmendaten und Planungsziele

In der ehemaligen Britensiedlung sollen auf den Flächen zwischen Adenauerstraße und Wolfgang-Hirth-Straße neue Wohnungen entstehen. Das Areal liegt rund 1,5 km von der Innenstadt entfernt in gut integrierter Lage. Schulen, Kindertagesstätten, Nahversorgungsangebote und öffentlicher Personennahverkehr sind in fußläufiger Entfernung vorhanden.

Die Stadt Detmold hat die ca. 10.200 m² großen Flächen im Jahr 2020 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben. Aktuell befinden sich hier acht Mehrfamilienhäuser und Garagen. Im Rahmen eines Konzeptwettbewerbs mit anschließendem Investorenauswahlverfahren (einer sogenannten "Konzeptvergabe") soll ein Flächenanteil von rund 8.000 m² an einen Investor veräußert werden, der sich zur Umsetzung eines qualitätsvollen Konzeptes verpflichtet. Wesentliche Ziele sind die Schaffung eines lebendigen neuen Viertels, die Umsetzung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und technischer Standards. Es besteht sowohl die Möglichkeit, die Bestandsgebäude (teil-) abzureißen als auch, diese - im Sinne eines nachhaltigen Gebäuderecyclings - zu sanieren.

Verpflichtend ist die Vorgabe, mindestens 60 Wohnungen (davon 40 geförderte) mit einem Wohnungstypenmix (für Singles, Paare, Familien, besondere Wohnformen) zu errichten. Die 40 Sozialwohnungen müssen zwingend innerhalb der Umsetzungsfrist (voraussichtlich bis zum 31.12.2027) errichtet werden. Neben der Herstellung von Wohnungen ist die Aufnahme ergänzender Angebote in das Raumprogramm erwünscht. Ergänzt werden können z.B. gemeinschaftlich durch die Mieter*innen nutzbare Räume oder Büroräume für ambulante Versorgungsstrukturen (Tagespflege) zur Versorgung der Britensiedlung.

Für die Realisierung des Hochbaus werden innovative Konzepte erwartet. Hierzu können z.B. eine Modul- oder Holzbauweise, der Einsatz von recycelten und recyclebaren Baustoffen, ein besonderes Parkraum-
konzept, ein Energiekonzept, Maßnahmen zur Klimaanpassung und für nachhaltiges Wassermanagement vorgeschlagen werden. Für die wohnungsnahen halböffentlichen und privaten Freiräume soll ein Gestaltungskonzept mit Vernetzung zum öffentlichen Freiraum                                                           erarbeitet werden.

Ein Flächenanteil von ca. 2.200 m² verbleibt bei der Stadt Detmold und wird als öffentliche Grünfläche hergerichtet. Die Lage dieser öffentlichen Grünfläche ist nicht festgeschrieben. Konzeptionelle Vorschläge zur Lage und Einbindung der Grünfläche in das Gesamtkonzept sind erwünscht. Für die wohnungsnahen halböffentlichen und privaten Räume soll ein Freiraumkonzept erarbeitet werden. Ein eigenes Gestaltungskonzept aus halböffentlichen und privaten Grünräumen mit der Vernetzung zum öffentlichen Freiraum wird erwartet. Die Aufnahme auch anderer Outdoor-Nutzungen, z. B. Urban Gardening, Mietergärten, Fitness-Parcours, Flächen für Jung und Alt etc. in die Freiraumplanung kann hierfür vorgeschlagen werden.

Mit dem Projekt soll die Möglichkeit eröffnet werden, gemeinschaftlich zu wohnen und zu leben. Die genaue Konstellation der Projektträgerschaft bleibt daher bewusst offen. Wünschenswert ist eine Gemeinschaft aus Investoren, einem Wohnungsbauunternehmen oder einer Genossenschaft mit einem oder mehreren Architekten. Wünschenswert ist auch, dass in einem Teilbereich Flächen für eine Baugruppe mit Gemeinschaftseigentum vorgehalten werden.

Zurzeit sind in den Gebäuden Adenauerstraße 2 und 8 Wohnungen für Geflüchtete eingerichtet. Aktuell ist in der Prüfung, ob kurzfristig noch weitere Gebäude (ggf. Adenauerstraße 4 und 6) für ukrainische Geflüchtete hergerichtet werden sollen, abhängig von den aktuellen Bedarfsprognosen. Die Mietverträge für die Gebäude in der Adenauerstraße sollen bis zum 31.12.2025 laufen. Ein Abriss bzw. Umbau der Gebäude kann somit erst nach diesem Zeitpunkt erfolgen.

Informationen zum Verfahren

Der Konzeptwettbewerb dient dazu, Qualitätsstandards für die Errichtung eines städtebaulichen Ensembles, der einzelnen Wohngebäude und der umgebenden Freiflächen zu definieren. Er teilt sich in die Stufe 1 "Präqualifikation" (Prüfung der Eignungskriterien der Bewerber*innen) und die Stufe 2 "Konzeptbewertung" (Einreichung der Projektvorschläge und anschließende Bewertung durch ein Gremium auf der Grundlage des Kriterienkatalogs/der Bewertungsmatrix) auf. In der Stufe 1 werden die gemäß Eignungskriterien geeigneten Bewerber für die Teilnahme an der Stufe 2 ausgewählt. Die Stufe 2 beinhaltet die Bearbeitungsphase durch die Teilnehmer, die Vorprüfung durch die Stadt und ein externes Fachbüro sowie anschließend die Auswahl der besten Konzepte durch das Bewertungsgremium. Die eingereichten Beiträge werden durch die Bewertungskommission hinsichtlich der festgelegten Bewertungskriterien beurteilt und in eine Rangfolge gebracht. Ziel ist es, die drei bestbewerteten Konzepte zu ermitteln. Mit der Auswahl der drei besten Konzepte ist der Konzeptwettbewerb abgeschlossen. Die ausgewählten Teilnehmer*innen werden zu Verhandlungen eingeladen (3.Stufe).

Das "Investorenauswahlverfahren zum Grundstückserwerb und zur Konzeptrealisierung" bildet die Stufe 3 des Verfahrens. Hierbei handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren nach VgV, die Herangehensweise ist jedoch daran angelehnt, sodass die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und des freien Wettbewerbs eingehalten werden. Die drei Bewerber*innen, die die beste Bewertung erhalten haben, werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Es folgt eine Verhandlung und Überarbeitung der Konzepte mit erneuter Bewertung anhand einer Bewertungsmatrix. Der in der Stufe 3 letztlich ausgewählte Projektträger verpflichtet sich im Rahmen des Kaufvertrags und eines städtebaulichen Vertrags zur Einhaltung und Umsetzung der sich aus dem Auswahlverfahren ergebenden Qualitätsvorgaben.

Die Qualität des Konzeptes soll letztendlich bei den Stufen 2 und 3 im Vordergrund der Entscheidung stehen. Das beste inhaltliche Konzept für eine nachhaltige, lebendige sowie innovative Quartiersentwicklung mit hohen Freiraumqualitäten begründet letztendlich die Entscheidung.

Das Grundstück wird zum Festpreis veräußert. Dieser entspricht dem aktuellen Verkehrswert abzüglich der seinerzeit durch die BImA gewährten Verbilligung. Ein Kaufpreisangebot seitens der Bieter wird dementsprechend nicht erwartet, der Kaufpreis geht nicht in die Entscheidungen des Konzeptwettbewerbs und des Investorenauswahlverfahrens ein.

Ihre Ansprechperson

Frau Evelin Chabrowski

Projektleitung Konversion
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