Detmolder Lärmaktionsplanung
2. Stufe
Das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Stadtgebiet von Detmold den Umgebungslärm flächendeckend und die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm der Bundes- und Landesstraßen in verschiedenen Karten dargestellt.
Diese Karten werden den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt (s. rechte Spalte).
In der 2. Stufe konnten während zweier umfangreichen Beteiligungsphasen Juli 2012 - Januar 2013 und 14.08.2017 - 13.10. 2018 alle Interessierten persönlich, schriftlich oder elektronisch Vorschläge machen, die zu einer Lärmminderung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie beitragen, sowie die ruhigen Bereiche im Stadtgebiet nennen, die erhalten werden sollten. Zudem wurde die Öffentlichkeit in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen am 04.07.2012 über die Lärmkartierung und am 14.09.2017 über den Lärmaktionsplan hinreichend informiert.
Diese Vorschläge waren zusammen mit der Lärmkartierung die Grundlage für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans, zu der die Gemeinden für Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 8219 Kfz/24h (3 Mio. Kfz/Jahr) gesetzlich verpflichtet sind.
Die dominante Lärmquelle im Detmolder Stadtgebiet ist der Straßenverkehr, hier liegt auch der Kernpunkt des Lärmaktionsplans. Es wurden 14 Lärmbrennpunkte bestimmt und die dortigen Lärmsituationen sowie die Handlungsmöglichkeiten in Kurzform beschrieben.
Aufbauend auf die grundsätzlichen Maßnahmen zur Lärmminderung und den bereits vorhandenen Ansätzen in Detmold wurden im Lärmaktionsplan geeignete Maßnahmen für die betroffenen Bereiche herausgearbeitet und vorgeschlagen.
Eine Verbesserung der Gesamtsituation soll durch folgende Maßnahmen oder eine Kombination dieser erreicht werden:
1. Geschwindigkeitsbegrenzung
2. Fahrbahnsanierung
3. Verkehrsplanung
4. Passiver Schallschutz
Die Auswertung aller Rückmeldungen lässt zusammenfassend folgende Schlussfolgerungen zu:
Die Lärmbelastungen entlang der Hauptverkehrsstraßen, dies betrifft auch die Gemeindestraßen der Stadt Detmold, werden von vielen Betroffenen als gravierend empfunden.
Der überwiegende Anteil der Beiträge aus der Bürgerbeteiligung befürwortet die geplanten Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 50 bzw. Tempo 30.
Ein Schwerpunkt der Beiträge sind weitergehende Forderungen zur Geschwindigkeitsreduzierung, insbesondere zu weiteren Anordnungen von Tempo 30. Dies unterstützt die Bedeutung von Tempo 30 als effektive Maßnahme zur Lärmminderung auch aus Sicht der Betroffenen.
Ein geringer Anteil der Beiträge aus der Bürgerbeteiligung kritisiert die Anordnung von Tempo 30 tagsüber. Insbesondere werden hierdurch zeitliche Verzögerungen befürchtet. Befürwortet werden diese jedoch für die Nachtzeit.
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 22.11.2018 durch den Rat der Stadt Detmold in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen (Informationen dazu finden Sie unter TOP 9.2) und zum Zwecke der Berichterstattung an das LANUV gemeldet.
Der erarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Detmold wird den Bürgerinnen und Bürgern gleichfalls zur Verfügung gestellt (s. rechte Spalte).
Das Verfahren zur Lärmaktionsplanung der 2. Stufe ist somit abgeschlossen.
Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung als PDF-Dateien zum Herunterladen
Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:
