Detmolder Lärmaktionsplanung
2. Stufe (2018)
Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe folgte dem Abschluss der Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) für das Detmolder Stadtgebiet. Die Kartierungsergebnisse werden den Bürgerinnen und Bürgern in Form von Lärmkarten zur Verfügung gestellt.
Im Falle der Stadt Detmold wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Straßenverkehrslärm behandelt. Berücksichtigt werden hierbei alle klassifizierten Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die betroffenen Straßen und Streckenabschnitte, welche im Rahmen der 2. Stufe betrachtet wurden, sind über die Ergebnisse der Lärmkartierung ersichtlich.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Über die Lärmkartierung wurde die Öffentlichkeit in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 04.07.2012 informiert. Eine weitere Veranstaltung am 14.09.2017 diente der Information über die Ziele des Lärmaktionsplanes. Im Rahmen zweier Beteiligungsphasen wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen bezüglich der Lärmsituation im Stadtgebiet und potenzieller Maßnahmen zur Lärmminderung einzureichen. Diese fanden in den Zeiträumen Juli 2012 bis Januar 2013 und August 2017 bis Oktober 2018 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen stellten die Grundlage der Maßnahmenplanung des Lärmaktionsplanes dar.
Maßnahmenplanung
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe definierte 14 Lärmbrennpunkte im Stadtgebiet und setzte mögliche Maßnahmen fest, welche einen Beitrag zu Lärmminderung leisten könnten. Hierbei wurden bereits bestehende Ansätze zum Lärmschutz aufgegriffen. Eine Verbesserung der Lärmsituation sollte durch folgende Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen erreicht werden:
1. Geschwindigkeitsbegrenzung
2. Fahrbahnsanierung
3. Verkehrsplanung
4. Passiver Schallschutz
Die Auswertung der Stellungnahmen aus den Beteiligungszeiträumen ließ die Schlussfolgerung zu, dass die Lärmbelastung entlang der Hauptverkehrsstraßen von vielen Betroffenen als gravierend empfunden wurde. Dies betraf ebenfalls die Gemeindestraßen der Stadt. Aus diesem Grund befürwortete ein überwiegender Anteil der beteiligten Bürgerinnen und Bürger vor allem die festgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit im Rahmen der lärmbelasteten Streckenabschnitte. Dies stand in Verbindung mit der Forderung nach einer Ausweitung der Geschwindigkeitsreduzierung auf weitere Abschnitte. Insbesondere eine Reduzierung auf 30 km/h wurde als effektive Lärmminderungsmaßnahme bewertet.
Ein geringer Anteil der Beteiligten kritisierte die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen, da zeitliche Verzögerungen befürchtet wurden. Jedoch wurden Anordnungen zur Nachtzeit im Rahmen dieser Beiträge befürwortet.
Beschluss des Lärmaktionsplanes
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde am 22.11.2018 durch den Rat der Stadt Detmold in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen (TOP Ö 9.2). Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe der Stadt Detmold wird den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.
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