Lärmaktionsplan der Stadt Detmold
4. Runde (2024)
Die 4. Runde der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sah die Überarbeitung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe vor. Die Überarbeitung erfolgte auf Grundlage der Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) für das Jahr 2023. Die erstellten Lärmkarten werden den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt. Die Lärmkartierung basierte auf Verkehrszählungsdaten des Jahres 2020. Im Rahmen der 4. Runde kamen zudem erstmalig die angepassten Vorschriften zur Lärmberechnung (CNOSSOS-DE) für die Kartierung zum Einsatz. Aufgrund der Anpassung der Berechnungsmethoden ist ein direkter Vergleich mit den Kartierungsergebnissen der 3. Runde nur eingeschränkt möglich. Daher erfolgte im Rahmen der 4. Runde eine vollständige Überarbeitung des Lärmaktionsplanes der Stadt Detmold.
Im Falle der Stadt Detmold wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Straßenverkehrslärm behandelt. Berücksichtigt werden hierbei alle klassifizierten Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die betroffenen Straßen und Streckenabschnitte, welche im Rahmen der 4. Runde betrachtet wurden, sind über die Ergebnisse der Lärmkartierung ersichtlich.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen des Verfahrens zur Überarbeitung des Lärmaktionsplanes wurde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben. Eine frühzeitige Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 25.09.2023 bis zum 09.11.2023. Die Öffentlichkeit wurde in diesem ersten Beteiligungszeitraum über die Ergebnisse der Lärmkartierung und die allgemeinen Ziele der Lärmaktionsplanung informiert. Zudem konnten Eingaben bezüglich verbesserungsbedürftiger Situationen im Stadtgebiet erfolgen.
Der Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplanes wurde während eines zweiten Beteiligungszeitraumes vom 04.03.2024 bis zum 03.04.2024 offengelegt und stand der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung. Vorrangig konnten im Rahmen der Offenlage Eingaben bezüglich der Maßnahmenplanung des Lärmaktionsplanes der 4. Runde erfolgen.
Die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger wurden im Anschluss an die Beteiligungszeiträume abgewogen. Entsprechend den Abwägungsvorschlägen wird ersichtlich, in welcher Form eingebrachte Stellungnahmen in die Überprüfung des Lärmaktionsplanes eingeflossen sind.
Maßnahmenplanung
Die Maßnahmenplanung des Lärmaktionsplanes der 4. Runde widmete sich der Fortschreibung bereits bestehender Maßnahmen des Aktionsplanes der 2. Stufe. Folgende Maßnahmen wurden im Rahmen der 2. Stufe festgesetzt:
1. Geschwindigkeitsbegrenzung
2. Fahrbahnsanierung
3. Verkehrsplanung
4. Passiver Lärmschutz
Erstmalig wurden im Rahmen der 4. Runde auch Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete festgesetzt. Die Festsetzung "Ruhiger Gebiete" dient dem Zweck städtische Bereiche, welche bereits einen geringen Umgebungslärmpegel aufweisen, vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Ziel ist es ein "Ruhe-Angebot" zu schaffen, dass potenzielle Erholungsgebiete für lärmbetroffene Einwohner definiert. Der Schutz der festgesetzten Gebiete soll künftig einen Abwägungsbelang im Zuge anderer Planungen darstellen.
Vorrangig wurden in der 4. Runde die Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung fortgeschrieben, da sich die Anordnung solcher Maßnahmen bereits im Rahmen der Aktionspläne der 2. und 3. Stufe als effizient in Bezug auf die Lärmminderung bewährt hat. Der Lärmaktionsplan der 4. Runde setzt 11 Maßnahmen für verschiedene Streckenabschnitte der berücksichtigten Hauptverkehrsstraßen fest, um eine Minderung an verschiedenen Lärmbrennpunkten zu erwirken.
Beschluss des Lärmaktionsplanes
Der Lärmaktionsplan der 4. Runde wurde vom Stadtentwicklungsausschuss in dessen Sitzung am 12.06.2024 (TOP Ö 3) zum Beschluss an den Rat der Stadt Detmold empfohlen. Der Beschluss des Rates erfolgte in dessen öffentlichen Sitzung am 20.06.2024 (TOP Ö 6.3). Der Beschluss wurde am 10.07.2024 im Kreisblatt des Kreises Lippe bekanntgegeben. Die Bekanntmachung markiert den Abschluss der 4. Runde der Lärmaktionsplanung. Der überarbeitete Lärmaktionsplan der 4. Runde wird den Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Der Geltungszeitraum des Lärmaktionsplanes der 4. Runde beträgt fünf Jahre. Die 5. Runde der Lärmaktionsplanung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2029.
Relevante Unterlagen zum Herunterladen
LANUV Kartierungsbericht Detmold 2023
LANUV Kartierungsergebnisse 2023 LDEN
LANUV Kartierungsergebnisse 2023 Lnight
LAP-04 Lärmaktionsplan der 4. Runde der Stadt Detmold
LAP-04 Auszug Maßnahmenverortung Tagzeit
LAP-04 Auszug Maßnahmenverortung Nachtzeit
LAP-04 Abwägungsvorschlag Frühzeitige Beteiligung
LAP-04 Abwägungsvorschlag Entwurfsoffenlage