Bodendenkmäler

© Copyright Falkenburg Verein Fotograf J.-U. Korth

Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Überreste, meist aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit, die sich im Boden befinden oder im Boden gefunden und geborgen wurden, z.B. Reste von Befestigungsanlagen und Gebäuden; Gräber; Münzen, Gefäße, Werkzeug, Schmuck.
(§ 2 (5) Denkmalschutzgesetz)

Diese Bodendenkmäler ermöglichen Aussagen zu Kulturstufen der Vergangenheit, besonders jener Epochen, aus denen es keine schriftlichen Quellen gibt. Durch Bodenfunde kann z.B. die Entwicklung und Anwendung von handwerklichen Arbeitsweisen beleuchtet und der Formenwandel von Kleidung, Bewaffnung oder Gerätschaften ehemaliger Kulturen aufgezeigt werden.

Viele Zeugnisse der Vergangenheit ruhen heute noch unter der Erde. Bei archäologischen Ausgrabungen werden die Fundobjekte aufs Genaueste erfasst und untersucht. Durch die Eintragung von Fundorten in Karten werden unter anderem Handelsströme und Verkehrswege alter Zeiten sichtbar. Es können Aussagen über die Ausdehnung von Kulturen, Völkerbewegungen, wirtschaftliche Verhältnisse und die Sozialstrukturen menschlicher Gemeinschaft getroffen werden.

© Copyright Falkenburg Verein Fotograf J.-U. Korth
Falkenburg_4_Copyright_Falkenburg_Verein_Fotograf_J.-U._Korth

In Detmold gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Bodendenkmäler, z. B.

  • Grabhügel,
  • historische Siedlungsplätze,
  • die mittelalterliche Stadtbefestigung und Burgmannshöfe sowie
  • die Burgruine Falkenburg in Berlebeck

 

Im gesamten Areal der Kernstadt ist bei Eingriffen in den Boden mit archäologischen Funden zu rechnen. Viele wichtige Bodendenkmäler werden nur zufällig bei Erd- oder Bauarbeiten entdeckt, aber dabei leider auch oftmals zerstört. Um einer Zerstörung, ohne vorherige wissenschaftlicher Untersuchung, vorzubeugen, legt das Denkmalschutzgesetz in § 9 fest, dass jeder der nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, auf dem Bodendenkmäler bekannt sind, oder Bodendenkmäler vermutet werden können, die Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde einholen muss. Ferner ist nach § 15 Denkmalschutzgesetz Jeder, der Bodendenkmäler auffindet, dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde oder dem Amt für Bodendenkmalpflege zu melden. Amt für Bodendenkmalpflege ist für Detmold das Lippische Landesmuseum.

  • Ansprechpartner Bodendenkmalpflege:
  • Stellv. Museumsleitung
  • Dr. Elke Treude M.A.
  • Tel. 0 52 31 99 25-16
  • E-Mail

In den Jahren 1997 bis 1999 wurde im historischen Stadtkern von Detmold eine "Archäologische Bestandserhebung" durchgeführt. Durch Auswertung der schriftlichen Quellen, Bauakten und einer Kellerbegehung ist für den historischen Stadtkern neben verschiedenen Kartierungen das sogenannte Kellerkataster entstanden.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Catrin Will

Teamleitung Städtebauliche Planungen / Untere Denkmalbehörde, Architektin
  c.willDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 538
  Adresse
  Öffnungszeiten

Frau Karin Linneweber

Architektin
  k.linneweberDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 415
  Adresse
  Öffnungszeiten

Frau Melanie Lödige

Architektin
  m.loedigeDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 621
  Adresse
  Öffnungszeiten

Weiterführende Informationen