Wohnungsaufsichtsgesetz
Das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW sieht vor, dass die Verwaltung, sobald sie über Missstände in Wohnungen informiert wird, einschreitet. Der Spielraum für die Verhängung eines eventuellen Bußgeldes reicht bis 50.000 EUR.
Wohnungsaufsichtsgesetz
Das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW sieht vor, dass die Verwaltung, sobald sie über Missstände in Wohnungen informiert wird, einschreitet. Der Spielraum für die Verhängung eines eventuellen Bußgeldes reicht bis 50.000 EUR.