Grabpflege und Grabherrichtung, Pflegefreie Grabarten

Alle Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen müssen gärtnerisch angelegt ("hergerichtet") und auf Dauer gepflegt werden, damit ein würdiges Erscheinungsbild der Friedhöfe gewahrt bleibt. Verantwortlich für die Grabherrichtung und Grabpflege sind die jeweiligen Grabnutzungsberechtigten bzw. Angehörigen. 

Eine Alternative zu den traditionellen Grabstätten mit Pflege durch die Angehörigen sind die so genannten pflegefreien Grabarten wie beispielsweise Rasengrabstätten für Urnen- oder Sargbeisetzungen, Urnenpflegegräber, Urnenparkgräber oder Urnenwaldgräber. Die Anlage und Instandhaltung dieser Grabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung, so dass sich die Angehörigen nicht um die Grabpflege kümmern müssen. Auf den Detmolder Friedhöfen steht ein umfangreiches Angebot derartiger Grabarten zur Verfügung (siehe Flyer "Pflegegrabstätten / Rasengrabstätten / Urnenwaldgräber" sowie "Urnenparkgräber Schorenfriedhof").

Pflege- und Rasengräber, Urnenwaldgrab

Urnenparkgräber Schorenfriedhof