Wo dürfen Radfahrende fahren?

Der Platz für Verkehrsteilnehmende ist begrenzt. Der Autoverkehr nimmt ständig zu, und wenn Autos nicht fahren, stehen sie herum - oft auch im Straßenraum. Eigene Flächen für Radfahrende gibt es nicht überall.

Wo also soll der Radfahrende fahren? Autofahrer wollen sie nicht auf der Straße haben, weil sie sie für ein Verkehrshindernis halten, Fußgänger nicht auf dem Fußweg, weil sie sich durch die "schnellen" Radler unsicher fühlen.

Einige Informationen:

Fahrräder gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn, denn sie sind Fahrzeuge. Nur Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, die Begleitpersonen dürfen dann auch auf dem Gehweg fahren. Kinder bis 10 Jahren dürfen die Gehwege benutzen.

Ansonsten gilt: wenn kein eigener Radweg da ist, muss die Fahrbahn genutzt werden.

Radwege

alte farbige Radwegmarkierung

Radwege befinden sich im Seitenraum der Straße, sind durch einen Bordstein von der Straße getrennt und verlaufen oft neben dem Gehweg. In Detmold gab es viele "Hochbord"-Radwege neben dem Fußweg. Sie sind heute noch an rotem Pflaster erkennbar.

 

 

Benutzungspflichtig sind Radwege nur, wenn sie in Fahrtrichtung mit den blauen Verkehrsschildern mit Fahrradsymbol gekennzeichnet sind. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Dabei müssen die Zeichen auf Schildern angebracht sein. Auf dem Boden markierte Zeichen haben nur hinweisende Bedeutung.

Bei gemeinsam mit Fußgängern genutzten Geh-/Radwegen muss ausreichend Platz für die Fußgänger bleiben. Er ist für Radfahrende benutzungspflichtig, Radfahrende und Fußgänger müssen besondere Rücksicht  nehmen, Radfahrer im Zweifelsfall Schritttempo fahren.

Gemeinsam genutzter Geh-Radweg an der Ameide
Markierung eines benutzungspflichtigen Geh-Radweges (das Symbol hat einen Kreis)
längsgeteilter Geh-Radweg: Radfahrende fahren links, zu Fuß gehende halten sich rechts

 

Teilt eine senkrechte Linie das Schild, dann haben Radfahrende und Fußgänger getrennte Flächen nebeneinander. In Detmold gibt es solche Rad- und Gehwege kaum noch, weil die Breite für beide Verkehrsteilnehmende nicht ausreicht.

Aufhebung der Benutzungspflicht

Markierung eines nicht benutzungs-pflichtigen Geh-Radwegs (das Symbol hat keinen Kreis)
Hier weist ein Schild auf die Aufhebung der Benutzungspflicht hin.

Da in der Vergangenheit auch in Detmold sehr schmale Rad- oder Rad-/Gehwege gebaut wurden, sind vor einigen Jahren (2014) alle Radwege auf Benutzungspflicht überprüft worden.

Auf vielen Strecken wurde die Benutzungspflicht aufgehoben (und die Schilder entfernt). Auf einigen Wegen "dürfen" Radfahrende weiterhin radeln. Radfahrende müssen einen solchen Radweg nicht benutzen und dürfen auf der Fahrbahn fahren, auch wenn z.B. noch ein roter Belag vorhanden ist.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen an der Bielefelder Straße

Radfahrstreifen sind von der Fahrbahn durch einen durchgezogenen breiten Strich getrennt. Radwegsymbole auf dem Streifen und das blaue Radwege-Verkehrszeichen zeigen die Nutzung durch Radfahrende an. Radfahrstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden, Halten und Parken sind nicht (mehr) erlaubt (und wird in Zukunft richtig teuer) Das Queren z.B. zum Abbiegen ist zulässig.

An Ampeln fahren Radfahrende nach den Signalen für den Autoverkehr, wenn keine eigene Signale aufgestellt sind.

Schutzstreifen

Schutzstreifen in Höhe der Technischen Hochschule

Schutzstreifen sind mit einer schmalen, gestrichelten Linie am Rand der Fahrbahn markiert und zusätzlich mit dem Fahrradsymbol. Schutzstreifen dürfen kurzzeitig von Kfz mitgenutzt werden (z.B. bei Begegnung eines PKW mit einem LKW). Das Halten und Parken auf Schutzstreifen ist nicht zulässig! An Ampeln wird nach den Signalen des Kfz-Verkehrs gefahren.

Fahrradstraßen

Fahrradstraßen sind in erster Linie für Radfahrende da. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nur dort fahren, wenn Zusatzschilder dies freigeben und müssen besonders rücksichtsvoll sein.

Die Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. In Detmold ist z.B. der Untere Weg nach Heiligenkirchen eine Fahrradstraße, auf der auch Anlieger mit Kfz fahren dürfen.

Einbahnstraßen und Sackgassen

Einbahnstraßen dürfen von Radfahrenden nur dann in der Gegenrichtung befahren werden, wenn Zusatzschilder dies erlauben (s. Fotos). Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier besonders wichtig.

Sackgassen sind oft für Radfahrende und Fußgänger am Ende durchlässig. Auch hier weisen Zusatzzeichen darauf hin.

Zweirichtungsradwege

Manchmal dürfen oder müssen Radfahrende den Radweg in zwei Richtungen nutzen, z.B. an der Leopoldstraße (auf der Seite der Bezirksregierung) oder der Hornschen Straße (bis zum Ortsausgang auf beiden Seiten). Hier sollten Radfahrende an Kreuzungen und Einmündungen besonders vorsichtig fahren, da (trotz Beschilderung oder Bodenmarkierungen an Einmündungen) nicht alle Autofahrer mit einem Rad aus der „falschen“ Richtung (= von rechts) rechnen.

Einige Besonderheiten in Detmold

Veloroute West - Vorfahrt für Radler

Radler haben Vorfahrt an der Postteichstraße
... und an der Waldheidestraße
  • Auf der Veloroute West nach Pivitsheide gibt es zwei bevorrechtigte Querungen von Straßen am Birkendamm (Am Postteich und Waldheidestr.). Hier haben die Radler auf dem Radweg (eine alte Straßenbahntrasse) Vorfahrt vor den Fahrzeugen auf den Straßen.
    Die Querungen wurden komplett umgebaut. Entsprechende Markierungen und Beschilderungen regeln die Vorfahrt gegenüber dem Kfz-Verkehr.

 

 

  • Noch sehr selten in Deutschland: Eine Diagonalquerung wurde an der Kreuzung Heidenoldendorfer Straße / Hiddeser Straße / Bielefelder Straße eingerichtet. Hier können Radfahrer zeitgleich parallel zu den beiden Linksabbiegerspuren diagonal über die Kreuzung fahren, was erheblich zur Wartezeitreduzierung und schnelleren Querung der Kreuzung führt.
Planungskarte der Diagonalquerung

   

  • Die Markierung von Furten (Einmündungen) entlang straßenbegleitender Radwege wird mit flächiger Roteinfärbung bzw. einem roten Begleitstrich neben der Furtmarkierung deutlicher hervorgehoben. Da die Rotfärbung einen sehr glatten, rutschigen Bodenbelag ergibt, wird zunehmend nur der rote Begleitstrich verwendet.
rot eingefärbte Radfurt
Furtmarkierung mit zusätzlichem roten Strich

Radverkehrsnetz NRW

Für die Orientierung bei Radtouren auf unbekannten Wegen gibt es eine Wegweisung, die Teil des landesweiten "Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen" ist. Die Beschilderung zeigt Wege in die Ortsteile und die benachbarten Städte und Gemeinden, aber auch zu touristischen oder anderen innerörtlichen Zielen wie das Freilichtmuseum oder den Bahnhof. Überörtliche Radwege wie der Europaradweg R1, der von der Nordseeküste in Belgien bis nach Leningrad führt und Detmold quert, werden mit ihren Symbolen ebenfalls angezeigt.

Ihre Ansprechpersonen

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Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement
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