Jugendförderung
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Detmold
Seit 2006 ist die Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) mit jeder neuen Legislaturperiode Pflicht. Die vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen und Schwerpunktsetzungen werden unter Zuhilfenahme der gesetzlichen Vorschriften (insb. §§ 11-14 SGB VIII) für den kommunalen Kontext konkretisiert. Im KJFP werden alle Aufgabenfelder, die für die Kinder und Jugendförderung relevant sind geregelt und die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen dargestellt. Durch den KJFP als zentrales Steuerungselement der Kommune können somit Schwerpunkte gesetzt werden, die dem Wandel der Gesellschaft angepasst werden.
HIER können Sie den aktuellen KJFP herunterladen.