Beistandschaften

Im Rahmen einer Beistandschaft übernimmt das Jugendamt die umfassende Rechtsvertretung eines minderjährigen Kindes für folgende Aufgabenkreise:

  • Feststellung der Vaterschaft
  • Feststellung, Regelung, Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs des Kindes

Das Jugendamt wird durch Vollmacht des allein erziehenden Elternteils Beistand, unabhängig davon, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder nur ein Elternteil die elterliche Sorge ausübt. Als Beistand vertritt das Jugendamt das Kind für den beschriebenen Aufgabenkreis gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil, ggf. auch seiner anwaltlichen Vertretung, nimmt aber auch die Interessen im Rahmen eines Klageverfahren beim Familiengericht zur Vaterschaft oder zum Unterhalt wahr.
Einzelne Aufgabenschritte des Beistandes können sein:

Feststellung der Vaterschaft

  1. Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft
  2. Klageantrag beim Familiengericht zur Feststellung der Vaterschaft, ggf. verknüpft mit grundsätzlicher Unterhaltsverpflichtung
  3. Teilnahme am Gerichtstermin als Vertreter des Kindes

Negativattest - Bescheinigung über die alleinige elterliche Sorge

Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, steht grundsätzlich der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Die Eltern können jedoch die gemeinsame Sorgeerklärung abgeben (siehe Beurkundungen).
Sofern keine Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge abgegeben wurde, muss unter Umständen der allein erziehende Elternteil bei Behörden, Banken und anderen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, dass er die elterliche Sorge allein ausüben kann.
Dieses so genannte Negativattest kann vom Jugendamt kostenfrei ausgestellt werden. Zuständig ist unabhängig vom Geburtsort des Kindes das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Für geschiedene oder getrennt lebende Elternteile, die das alleinige Sorgerecht für ein Kind ausüben, kann eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden. Der Nachweis der alleinigen Sorge ist durch die Entscheidung des Familiengerichts gegeben.

Die Ansprechpartner für Beistandschaften, Beratungen und Beurkundungen finden Sie im Verwaltungsgebäude Heldmanstr.24, 32760 Detmold

Die Öffnungszeiten sind Mo - Fr von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und Do zusätzlich 14.00 Uhr - 17.00 Uhr.

Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, für Gespräche und Beurkundungen vorab einen Termin zu vereinbaren, damit sich Ihre zuständige Ansprechperson für Sie Zeit nehmen kann.

Download: Antrag auf Ausstellung einer Negativbescheinigung.pdf

Download: Informationen zum Datenschutz Negativbescheinigung.pdf

Beurkundungen im Jugendamt

Bei der Urkundenstelle des Jugendamtes können verschiedene Beurkundungen aufgenommen werden, die in § 59 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) genannt sind. Hierzu gehören insbesondere Erklärungen, für die der Gesetzgeber die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben hat. Im Jugendamt können folgende Beurkundungen vorgenommen werden:

  1. Anerkennung der Vaterschaft eines außerehelich geborenen Kindes, auch vor der Geburt
  2. Erklärung der Zustimmung der Mutter zur Anerkennung der Vaterschaft
  3. Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt für alle Kinder und Volljährige bis zum 21. Geburtstag
  4. Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt für die Mutter bzw. des Vaters eines außerehelich geborenen Kindes (§ 1615 l BGB)
  5. Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge bei außerehelich geborenen Kindern, auch vor der Geburt
  6. Mutterschaftsanerkennungen in Sinne des §29 b des Personenstandsgesetzes (ggf. erforderlich bei Eltern, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben)


Für die Aufnahme der Urkunde ist es erforderlich, einen Termin bei der zuständigen Urkundsperson zu vereinbaren.

Beratung und Unterstützung

Unabhängig von einer Beistandschaft bietet das Jugendamt allein erziehenden Elternteilen und jungen Volljährigen (bis zum 21. Geburtstag) Beratung und Unterstützung zu folgenden Themen:

  • zu Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen von Kindern und jungen Volljährigen
  • zu Unterhaltsansprüchen nach § 1615 l BGB (Unterhalt der Mutter oder des Vaters eines außerehelich geborenen Kindes)
  • zur (Nicht-) Abgabe der Sorgeerklärung (Erklärung, dass die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt werden soll)

Feststellung, Regelung, Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs

1. Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Darlegung des Einkommens
2. Feststellung der Unterhaltsanspruchs des Kindes
3. Aufforderung zur Zahlung und Aufnahme eines Unterhaltstitels
4. Klageanträge beim Familiengericht auf Unterhalt
5. Teilnahme an Gerichtsterminen als Vertreter des Kindes
6. Überwachung der Zahlungen
7. Pfändungsmaßnahmen (Lohnpfändung, Kontopfändung, ...)

Düsseldorfer Tabelle

Hier finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle.

 

 

Broschüre "Die Beistandschaft"

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) können Sie sich die Broschüre "Die Beistandschaft" herunterladen:

https://www.bmfsfj.de/beistandschaft

 

 

Ombudsstelle gem. § 9a SGB VIII

Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist eine unabhängige, externe Beschwerdestelle gem. § 9a Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben.

Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW

  • informiert Kinder, Jugendliche und Erwachsene über ihre Rechte auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
  • unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich bei der Leistungsgewährung durch ein Jugendamt nicht ausreichend beteiligt, beraten und beschieden fühlen
  • unterstützt junge Menschen, die durch einen freien Träger betreut werden, hiermit nicht zufrieden sind und sich persönlich beschweren möchten

Link https://ombudschaft-nrw.de/

 

 

Ihre Ansprechpersonen

Frau Iris Niekamp

Beistandschaften, Beurkundungen A,B, D, W
  i.niekampDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 561
  Adresse
  Öffnungszeiten
  Details

Frau Kirsten Frieg

Beistandschaften, Beurkundungen C, E-H, V, X-Z, Teamleitung
  k.friegDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 568
  Adresse
  Öffnungszeiten
  Details

Frau Ingrid Pieper

Beistandschaften, Beurkundungen I-R
  i.pieperDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 954
  Adresse
  Öffnungszeiten
  Details

Frau Silja Beerensmeyer

Beistandschaften, Beurkundungen S-U
  s.beerensmeyerDIES-DURCH-@-ERSETZENdetmold.de
  05231 977 953
  Adresse
  Details