Die Zuweisung von Flüchtlingen

Das Anerkennungsverfahren für Asylsuchende ist im Wesentlichen im Asylverfahrensgesetz geregelt. Das Asylverfahren wird von einer Bundesbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, durchgeführt. Für die Unterbringung und soziale Betreuung Asylsuchender sind die Bundesländer zuständig. Alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die Zuweisung erfolgt nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel. Dieser richtet sich nach Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Im Jahr 2015 hat NRW die höchste Quote und Bremen die niedrigste Quote Asylsuchende aufzunehmen. (Quelle: http://www.bmi.bund.de)

 

 

Die Unterkünfte für Flüchtlinge in Detmold

Mit Stand vom 11.12.2015 betreut die Stadt Detmold aktuell 640 Flüchtlinge. Die Hauptherkunftsländern sind Syrien, Irak, Afghanistan, Libanon und Iran.Zu den städtischen Unterbringungsmöglichkeiten zählen u.a. die Gemeinschaftsunterkunft in der Heldmannstraße, sowie Wohnungen in der Willi-Schramm-Straße, im Poggenpohl, Im Lindenort und in der Leistruper Waldstraße. Daneben befinden sich Unterkünfte in den Ortsteilen Hiddesen, Heiligenkirchen, Jerxen-Orbke und Remmighausen, die zum Teil nach erfolgten Umbauten und Sanierungen ab Anfang des Jahres bezugsfertig sind. In seiner Sitzung am 24. September 2015 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, Wohnraum für die zugewiesenen Flüchtlinge abzusichern. Die Unterbringung soll möglichst dezentral in de Ortsteilen erfolgen. Die Stadt Detmold sucht und prüft aktuell geeignete Objekte zur Flüchtlingsunterbringung. Grundsätzlich wird bei der Nutzung neuer Unterbringungsmöglichkeiten die Nachbarschaft durch eine zeitnahe Anwohnerinformation der Stadt Detmold über die Rahmenbedingungen und Integrationsmaßnahmen informiert. Seit Ende September haben bereits neun Infoveranstaltungen stattgefunden.