Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
bequem von zu Hause per E-Mail
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren am 07. Juli 2023 ist das digitale Beteiligungsverfahren zum Regelverfahren geworden. Mit dem Geoportal und dieser Website stehen der Öffentlichkeit via Internet dafür umfassende Informationen über die Detmolder Stadtplanung und die laufenden Bauleitplanverfahren zur Verfügung. Eingaben zu Planungen sollen seit der o.g. BauGB-Novelle vorzugsweise elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden. Natürlich bleibt zusätzlich die altbekannte analoge Offenlage der Pläne im Ferdinand-Brune-Haus, Hintergebäude, 1. Etage, während der Beteiligungsphasen erhalten. Auch eine schriftliche Eingabe z.B. per Brief, persönlich abgegeben oder per Post, bleibt weiterhin möglich, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
Wichtiger Hinweis:
Es handelt sich bei einem Bauleitplanverfahren um ein förmliches Verfahren nach dem Baugesetzbuch. Dem Rat der Stadt Detmold ist die abschließende Beschlussfassung über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen vorbehalten. Daher erfolgt eine schriftliche Antwort an die Stellungnehmenden (Mitteilung des Abwägungsergebnisses) erst nach Abschluss des Verfahrens bzw. nach Fassung des Satzungsbeschlusses durch den Rat.
In der Zwischenzeit können Informationen über den Fortgang eines Verfahrens sowohl dem Ratsinformationssystem der Stadt Detmold, dem Geoportal, dieser Beteiligungsseite sowie dem amtlichen Bekanntmachungsmedium (Kreisblatt Lippe) und ggf. der Lokalpresse entnommen werden. Gerne können Sie auch Kontakt zu den Mitarbeitenden des Teams Städtebauliche Planungen aufnehmen.
Aktuelle Beteiligungen
Bebauungsplan 11-09 „Hinter dem Diestelkamp/Vahlhauser Straße“
Ortsteil: Diestelbruch
Plangebiet: Südlich der Vahlhauser Straße
Frühzeitige Beteiligung vom 02.02.2026 bis zum 06.03.2026
Bürgerinformation am 10.02.2026 um 18.00 Uhr, Haus der Diestelbrucher, Leistruper-Wald-Straße 2, Detmold Diestelbruch
Planunterlagen:
1. 11-09-F-Deckblatt
2. 11-09-F-Flurkartenauszug
3. 11-09-F-Luftbild
4. 11-09-F-Auszug-FNP
5. 11-09-F-Gestaltungsplan-Variante-A
6. 11-09-F-Gestaltungsplan-Variante-B
7. 11-09-F-Begründung
8. 11-09-F-Kreisblattauszug
Parallel hierzu liegt der Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes mit Begründung als zusätzliches Informationsangebot im selben Zeitraum beim Fachbereich 6, Stadtentwicklung, der Stadt Detmold öffentlich aus.
Ansprechperson:
Frau Kupillas, Zimmer 126, 05231 977 626
Bebauungsplan 18-01 „Ortskern (Südwest) Hiddesen“, 2. (beschleunigte) Änderung
Ortsteil: Hiddesen
Änderungsgebiet: Nördlich der Hindenburgstraße, zwischen Hindenburgstraße und Rosenkamp
Frühzeitige Beteiligung vom 02.02.2026 bis zum 06.03.2026
Bürgerinformation am Donnerstag, den 12.02.2026 um 18:00 Uhr im Haus des Gastes Hiddesen, Raum Zeitz (Hindenburgstraße 58)
Planunterlagen:
1. 18-01-02-F-Deckblatt
2. 18-01-02-F-Flurkartenauszug
3. 18-01-02-F-Gestaltungsplan
4. 18-01-02-F-Luftbild
5. 18-01-02-F-rechtskr-B-Plan
6. 18-01-02-F-Auszug-FNP
7. 18-01-02-F-Begründung
8. 18-01-02-F-Kreisblattauszug
Parallel hierzu liegt der Vorentwurf der o.g. Bebauungsplanänderung mit Begründung als zusätzliches Informationsangebot im selben Zeitraum beim Fachbereich 6, Stadtentwicklung, der Stadt Detmold öffentlich aus.
Ansprechperson:
Frau Birkner, Zimmer 128, 05231 977 624
Stellungnahmen
Stellungnahmen zu den im Internet einsehbaren Planungen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Sie sollen in elektronischer Form per E-Mail abgegeben werden:
Bei Bedarf können die Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auch schriftlich an die Stadt Detmold, Fachbereich Stadtentwicklung gerichtet oder zur Niederschrift im Ferdinand-Brune-Haus (Hintergebäude | 1.Etage | Zimmer der Ansprechpersonen) vorgebracht werden:
Stadt Detmold
Fachbereich Stadtentwicklung
Ferdinand-Brune-Haus
Rosental 21
32754 Detmold
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag:
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Informationsblatt nach Art. 13 DSGVO
Der Stadt Detmold ist der Schutz und die Transparenz Ihrer personenbezogenen Daten ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen der Onlinebeteiligung zur Aufstellung von Bauleitplänen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Details zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) nach Art. 13 DSGVO. Ihre Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet und gemäß den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.
Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und zur Umsetzung der DSGVO durch die Stadt Detmold finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter folgendem Link:
Zweistufige Beteiligung in Bauleitplanverfahren
Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ist die Bevölkerung möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Stufe 1). Die Stadt Detmold gewährleistet dies durch Veröffentlichung des Vorentwurfs im Internet und Planaushang im Ferdinand-Brune-Haus sowie ggf. durch Bürgerinformationsveranstaltungen.
Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinden außerdem, die Bevölkerung anschließend nochmals an der Bauleitplanung zu beteiligen. Dies erfolgt, wenn ein konkreter Bebauungsplanentwurf vorliegt und der Plan einen Bearbeitungsstand erreicht hat, den die Gemeinde auch unter Prüfung der bis dahin eingegangenen Stellungnahmen als ausgereift erachtet. Es erfolgt in diesem Stadium die Veröffentlichung des Entwurfes im Internet mit seiner Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Stufe 2). Zusätzlich findet auch wieder ein Planaushang im Ferdinand-Brune-Haus statt. Beide Beteiligungen (Stufe 1 und Stufe 2) werden für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen durchgeführt.
Parallel zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit sieht das Baugesetzbuch auch eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, den sogenannten „TöB“ (z.B. Kreis Lippe als untere Naturschutz-, Wasser -und Bodenbehörde, Versorgungsunternehmen, Verbände, etc.) vor, die ebenfalls überwiegend digital und über diese Website erfolgt.
Erst nach Durchführung der Beteiligungsverfahren und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen (sog. bauleitplanerische Abwägung) sowie nach abschließender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Detmold kann der Plan durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft gesetzt werden.
Die folgende Abbildung gibt Ihnen einen Überblick über den Verfahrensablauf eines Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) und zeigt, wie die Beteiligungen der Öffentlichkeit in das Verfahren eingebunden sind.
Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) unterscheidet sich leicht davon, indem sich z.B. nach einem abschließenden Feststellungsbeschluss (statt Satzungsbeschluss) noch ein Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Detmold anschließt. Zur Wirksamkeit führt bei Flächennutzungsplänen dann die Bekanntmachung dieser Genehmigung.
Ihre Ansprechpersonen:
Herr Chudzian
Herr Chudzian
Herr Frieg
| Montag | 8:30 – 12:00 |
| Dienstag | 8:30 – 12:00 |
| Mittwoch | 8:30 – 12:00 |
| Donnerstag | 8:30 – 12:00, 14:00 – 17:00 |
| Freitag | 8:30 – 12:00 |




