Die wichtigsten Fragen und Antworten
zum Integrationsrat und zur Integrationsratswahl am 14.09.2025
Wer kandidiert für den Integrationsrat 2025?
In der folgenden Übersicht können Sie die Kandidatinnen und Kandidaten einsehen:
Wann und für wie lange wird der Integrationsrat gewählt?
Am 14.09.2025 wird der neue Integrationsrat der Stadt Detmold für die kommenden fünf Jahre gewählt.
Was ist ein Integrationsrat?
Jede Kommune mit mehr als 5000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ist gesetzlich verpflichtet ein Integrationsgremium zu wählen.
Der Integrationsrat setzt sich zusammen aus den gewählten Mitgliedern und den vom Rat bestellten Ratsmitgliedern. Der Integrationsrat hat mehr Mitglieder als Ratsmitglieder. Stellvertreter*innen sind möglich.
Was macht der Integrationsrat?
Der Integrationsrat soll sicherstellen, dass die Interessen der Bürger*innen mit Einwanderungsgeschichte bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Dies kann geschehen durch:
- Zusammenarbeit mit dem Rat und der Verwaltung
- Zusammenarbeit mit dem Landesintegrationsrat
- Politische Veranstaltungen
- Anträge und Anregungen
- Unterstützung von Migrantenvereinen und weiteren kulturellen Akteuren
Dabei kann sich der Integrationsrat zum Beispiel mit folgenden Themen beschäftigen:
- Antidiskriminierungsarbeit
- Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
- Politische Bildung
- Verbesserung der Schulerfolge von Kindern mit Migrationsgeschichte
Die konkreten Inhalte und Themen des Integrationsrates können Sie als gewähltes Mitglied mitgestalten.
Wer ist wahlberechtigt?
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose
- Deutsche, die eine weitere, ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
- Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben
- Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben
Außerdem muss die Person am Wahltag:
- mindestens 16 Jahre alt sein
- seit mindestens 1 Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihre Hauptwohnung in der Gemeinde haben
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie wählen dürfen, wenden Sie sich bitte an das Team Wahlen unter 05231 977 114 oder wahlen@detmold.de
Wer ist nicht wahlberechtigt?
- Mitglieder ausländischer Botschaften, Konsulate, deren Familienmitglieder, Personal
- Repräsentanten/innen anderer Staaten, die sich auf Einladung im Bundesgebiet aufhalten
- Ausländer, die Asylbewerber/innen sind, deren Status noch nicht geklärt ist
- Menschen mit Duldungsstatus
Kontakt für Fragen
Bei Fragen zur Wahl des Integrationsrats stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Teams Wahlen und des Teams Koordination Integration jederzeit zur Verfügung:
Team Wahlen
05231 977 114
wahlen@detmold.de
Team Koordination Integration
Frau Estevo
05231 977 602
E-Mail
Herr Kanthak
05231 977 8442
E-Mail
Übersicht der wichtigsten Daten
Bis zum 07.07.2025:
Einreichung von Wahlvorschlägen (Listen oder Einzelbewerbungen) beim Team Wahlen (Paulinenstraße 45, 32756 Detmold)
Bis zum 24.08.2025:
Versendung der Wahlbenachrichtigungen
Vom 25.08. bis zum 29.08.2025:
Möglichkeiten der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Bis zum 29.08.2025:
Eintragung in das Wählerverzeichnis per Einspruch; vgl. Bekanntmachung Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (noch nicht veröffentlicht)
Bis zum 12.09.2025, 15:00 Uhr:
Briefwahl beim Team Wahlen (Paulinenstraße 45, 32756 Detmold) beantragen
Bis zum 14.09.2025, 16:00 Uhr:
Abgabe der Briefwahlunterlagen beim Team Wahlen (Paulinenstraße 45, 32756 Detmold)
14.09.2025:
Tag der Integrationsratswahl
Nach Tagung des Wahlausschusses (noch nicht bekannt):
Ermittlung und anschließende Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Weiterführende Informationen des Landesintegrationsrates NRW

