Die Ausländerbehörde der Stadt Detmold

In der Stadt Detmold leben derzeit ca. 8.400 ausländische Staatsangehörige. Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer, der in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich hier aufhalten möchte, einen gültigen Pass und einen gültigen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde –4.1.40– regelt den Aufenthalt der in Detmold lebenden Ausländerinnen und Ausländer.

BITTE BEACHTEN SIE: Das Ausländeramt Kreis Lippe ist für die im Kreisgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländer zuständig.                                   

Hierzu gehören folgende Städte bzw. Gemeinden:  

  • Augustdorf
  • Bad Salzuflen                                            
  • Barntrup
  • Blomberg                                                
  • Dörentrup                                               
  • Extertal                                                   
  • Horn- Bad Meinberg                                 
  • Kalletal                                                   
  • Lage
  • Lemgo
  • Leopoldshöhe
  • Lügde
  • Oerlinghausen
  • Schieder- Schwalenberg
  • Schlangen

Kontaktdaten des Ausländeramtes Kreis Lippe

Information 05231/62 3780

Fax 05231/62 777

Email auslaenderamtkreis-lippe.LOESCHE_DIES.de

Termin terminkreis-lippe.LOESCHE_DIES.de

 

 

Die Ausländerbehörde Stadt Detmold arbeitet mit Terminvergabe. Ihren Terminwunsch können Sie den Mitarbeitenden per E-Mail unter auslaenderbehoerdedetmold.LOESCHE_DIES.de mitteilen. Sollte Ihnen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter bereits bekannt sein, können Sie diese selbstverständlich persönlich kontaktieren. Ein Terminvorschlag und die mitzubringenden Unterlagen werden Ihnen dann mitgeteilt. Auf diese Weise vermeiden Sie unnötige Wege und Wartezeiten.

In der Ausländerbehörde werden im Wesentlichen folgende Anliegen geprüft und bearbeitet: 

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
  • Erteilung und Verlängerung von Beschäftigungserlaubnissen (soweit erforderlich)
  • Erteilung von Reiseausweisen für Ausländer, Asylberechtigte und Staatenlose
  • Aufnahme von Verpflichtungserklärungen bei angestrebten Daueraufenthalten (die Verpflichtungserklärungen für Kurz-/Besuchsaufenthalte werden in der Bürgerberatung aufgenommen)
  • Erteilung der Zustimmung bei Visumanträgen für angestrebte Daueraufenthalte (Die Visabeantragung erfolgt ausschließlich in den deutschen Auslandsvertretungen, die die direkten Ansprechpartner sind. Informationen unter www.auswaertiges-amt.de)
  • Ausstellung von Reisendenlisten bei Klassenfahrten ins Ausland

Zuständigkeitsübersicht der Ausländerbehörde

Sie können die Zuständigkeitsübersicht hier als PDF-Datei herunterladen:

Zuständigkeitsübersicht Ausländerbehörde Stadt Detmold 01.06.2023