Detmolder Lärmaktionsplanung

3. Runde

Lärmaktionspläne werden seit 2008 aufgestellt. Da hinsichtlich der Kartierungsschwellenwerte mit der 2. Stufe zugleich die Endstufe der Umgebungslärmrichtlinie in geltender Fassung erreicht ist, wird im dritten Überprüfungszyklus 2018 von "Runde" statt "Stufe" gesprochen.

Die Lärmkartierung hat dabei 1 Jahr Vorlauf zur Lärmaktionsplanung, deren Aufgabe es ist, die Lärmkartierung zu bewerten und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung zu planen. Im Straßenverkehrsbereich verwendet die Kartierung Daten der bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ) die im fünfjährigen Rhythmus mit zweijährigem Vorlauf zur Lärmkartierung die Quelldaten erhebt.

Die Karten sollen ein Jahr vor der Lärmaktionsplanung vorgelegt werden. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans 2018 fußt auf den Lärmkarten für das Jahr 2017, die am 24.01.2018 veröffentlich worden sind. Sie sind online zentral im Umgebungslärmportal des Landes NRW veröffentlicht.

Diese Karten werden den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt (s. rechte Spalte).

Während in der 2. Stufe auf der Basis der Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 für die Stadt Detmold konkrete Maßnahmen ausgearbeitet wurden, mit denen die Verkehrslärmbelastung verringert bzw. ein weiteres Ansteigen verhindert werden könnte, geht es in der 3. Runde der Lärmaktionsplanung 2017/2018 darum, auf Grundlage der aktualisierten Lärmkartierung aus 2017 die Betroffenheit entlang der relevanten Straßen sowie die entwickelten Maßnahmen zu überprüfen und den Plan gegebenenfalls zu überarbeiten oder zu aktualisieren.

Die Lärmkartierung von 2017 auf Basis der Verkehrszählung von 2015 hat keine signifikanten Veränderungen der Lärmsituation ergeben, teilweise ist die Verkehrsbelastung sogar geringfügig rückläufig. Zusätzliche Straßenabschnitte wurden seitens des LANUV nicht ermittelt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Öffentlichkeit ist die Möglichkeit zu geben, an der Überprüfung des Lärmaktionsplans effektiv und rechtzeitig mitzuwirken (§ 47d Abs. 3 BImSchG). Pflichtgemäß wäre eine nochmalige Offenlegung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe für die 3. Runde erforderlich.

In der 2. Stufe konnte die Öffentlichkeit im Zuge der Lärmaktionsplanung während zwei umfangreichen Beteiligungsphasen von Juli 2012 - Januar 2013 und 14.08.2017 ‑ 13.10.2017 persönlich, schriftlich oder elektronisch Vorschläge machen, die zu einer Lärmminderung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie beitragen, sowie die ruhigen Bereiche im Stadtgebiet nennen, die erhalten werden sollten. Zudem wurde die Öffentlichkeit in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen am 04.07.2012 über die Lärmkartierung und am 14.09.2017 über den Lärmaktionsplan hinreichend informiert.

Eine Aktualisierung der Lärmkartierung der 2. Stufe für die Lärmaktionsplanung der 3. Runde durch die Lärmkartierung 2017 ist nicht erforderlich. Die vorgeschlagenen Maßnahmen der 2. Stufe können unverändert für die 3. Runde übernommen werden. Da die Offenlage der 2. Stufe ca. nur ein Jahr zurückliegt und sich die Belastungsdaten wie soeben beschrieben nicht verschlechtert haben, sind die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach wie vor aktuell und so kann auf eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der 3. Runde verzichtet werden.

Der erarbeitete Lärmaktionsplan der 2. Stufe der Stadt Detmold wird den Bürgerinnen und Bürgern gleichfalls zur Verfügung gestellt (s. rechte Spalte).

Eine Überarbeitung oder Aktualisierung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe ist nicht erforderlich, da keine relevanten Veränderungen hinsichtlich des berücksichtigten Straßennetzes der Kartierung der 2. Stufe und der 3. Runde festgestellt wurden und dadurch keine Maßnahmenevaluierung zum bestehenden Lärmaktionsplan erforderlich ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen der 2. Stufe können aus Sicht der Verwaltung daher unverändert für die 3. Runde übernommen werden.

Die Angaben im Lärmaktionsplan der 2. Stufe zur langfristigen Strategie zur Lärmminderung in der Stadt Detmold sind weiterhin aktuell.

Die in der 2. Stufe begonnene Lärmminderungsplanung kann somit unverändert fortgeführt werden.

Die im Lärmaktionsplan der 2. Stufe empfohlenen Maßnahmen wurden zum Teil umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Darüber hinaus sind auch in der 3. Runde des Lärmaktionsplans keine weiteren Maßnahmen vorzusehen.

Wegen der Aktualität des Detmolder Lärmaktionsplans und des nicht vorhandenen Änderungsbedarf soll der Lärmaktionsplan der 2. Stufe ohne Änderungen in den Lärmaktionsplan der 3. Runde übernommen und an das LANUV gemeldet werden.

Endgültiger Beschluss

Der Lärmaktionsplan der 3. Runde wurde am 21.02.2019 durch den Rat der Stadt Detmold in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen (Informationen dazu finden Sie unter Tagesordnungspunkt TOP 6.3) und zum Zwecke der Berichterstattung an das LANUV gemeldet.

Der erarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Detmold wird den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt (s. rechte Spalte).

Das Verfahren zur Lärmaktionsplanung der 3. Runde ist somit abgeschlossen.

Die Lärmkartierung der 4. Runde erfolgt zum 30.06.2022 und die 4. Runde der Lärmaktionsplanung zum 18.07.2023.

Lärmaktionsplanung 2. Stufe und Lärmkartierung 3. Runde als PDF-Dateien zum Herunterladen

Hier erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen:

Ergebnisse 3. Runde

Lärmaktionsplan

Lärmkartierung 2017

Straßenverkehr 24 h

Straßenverkehr nachts