Der Jahresabschluss

Nach § 95 Gemeindeordnung NRW (GO) i. V. m. § 38 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) hat die Stadt Detmold zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus

1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang