Anmeldungen an die Detmolder Grundschulen

Anmeldung von Schulanfängern in der Stadt Detmold für das Schuljahr 2018/2019 starten ab dem 9. Oktober 2017

Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2012 geboren worden sind, beginnt im August 2018 die Schulpflicht. Der Beginn der Schulpflicht gilt übrigens auch für ältere Kinder, die bislang vom Schulbesuch zurückgestellt worden waren.

Die Erziehungsberechtigten erhalten in diesen Tagen Einladungen der Detmolder Grundschulen. In den Briefen werden sie über den Beginn der Schulpflicht informiert und gebeten, Ihr Kind bis zum 13. Oktober 2017 zur Schule anzumelden. Hierfür stehen die Schulsekretariate in der Woche ab dem 09. Oktober 2017 zur Verfügung.

Kinder, die nach dem 30. September 2012 geboren worden sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Mit der vorzeitigen Aufnahme in die Schule werden diese Kinder schulpflichtig. Der vorgenannte Anmeldetermin gilt deshalb auch für die Kinder, die vorzeitig in der Schule angemeldet werden sollen.

Eine Geburtsurkunde ist zur Anmeldung mitzubringen. Die Einschulung der Schulanfänger erfolgt spätestens am 2. Unterrichtstag des neuen Schuljahres. Das neue Schuljahr beginnt am 29. August 2018. Für weitere Auskünfte stehen die Schulverwaltung der Stadt Detmold sowie auch die Schulbüros der städtischen Grundschulen zur Verfügung. Ansprechperson bei Rückfragen:

R. Peter, Tel. 05231/ 977-296

H. Szymkowiak, Tel. 05231/977-295