Verhandlungen über Teilerwerb Britensiedlung

Rat der Stadt Detmold beschließt Verhandlungen über Erwerb von Teilflächen

Die Grafik zeigt die Cluster, in die die ehemaligen britischen Wohnliegenschaften eingeteilt sind.

In seiner Sitzung vom 6. Juli hat der Rat der Stadt Detmold entschieden, dass die Stadtverwaltung konkret Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über den Erwerb von Teilflächen der ehemaligen britischen Wohnliegenschaften aufnimmt. Grundlage sind die Angebote der BImA vom 06.03.2017 und 21.03.2017. Das Erstzugriffsrecht soll bezüglich der für öffentliche Zwecke erforderlichen Flächen in der Offizierssiedlung an der Eckenerstraße sowie für die Teilgebiete an der Immelmannstraße und der Niedersachsenstraße mit insgesamt 67 Wohneinheiten ausgeübt werden.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat der Stadt Detmold zwei Angebote vorgelegt. Das erste Teilangebot umfasst die Teilbereiche, in denen die Gebäude überwiegend erhalten bleiben sollen. Dazu gehört die Offizierssiedlung an der Eckenerstraße mit 56 Doppel- und Einzelhäusern. Innerhalb dieser Siedlung beabsichtigt die Stadt nur die für öffentliche Zwecke erforderlichen Grün- und Verkehrsflächen zu erwerben. Auf einen Zwischenerwerb der Gebäude verzichtet die Stadt Detmold, weil sich hier innerhalb dieser städtebaulich attraktiven, stark durchgrünten Siedlung für Privaterwerber die Möglichkeit eröffnet, direkt von der BImA ein Eigenheim zu erwerben.

Für die Teilgebiete im Bereich Immelmannstraße, Elisabeth-Selbert-Weg, Frieda-Nadig-Weg und an der Niedersachsenstraße will die Stadt Detmold dagegen das Erstzugriffsrecht ausüben, um die Chancen der Entwicklung in städtischer Hand zu nutzen. Durch den direkten Einfluss und die Steuerung bei der Vermarktung verspricht sich die Stadt Detmold die Möglichkeit der Schaffung funktionsfähiger Nachbarschaften und damit die gleichzeitige Minimierung von möglichen Sozialkosten. Das Risiko einer Veräußerung an reine Finanzinvestoren wird dadurch ausgeschlossen. Weitere positive Aspekte sind der stärkere Einfluss auf eine harmonische Gestaltung des Teilgebietes. Die BImA bietet diese Teilbereiche zu einem Preis von 6,1 Mio. € an. Durch die Anwendung der Verbilligungsrichtlinien der BImA für den Erwerb der Flächen für die öffentliche Infrastruktur und zur Beseitigung städtebaulicher Missstände erwartet die Stadt Detmold Kaufpreisabschläge.

Die Stadt Detmold strebt einen Abschluss der Verhandlungen über die Bestandserhaltungsgebiete und eine Entscheidung der BImA über die Anträge auf Verbilligung bis Ende August diesen Jahres an, so dass der Rat Ende September über den Ankauf entscheiden kann.

Das zweite Angebot der BImA bezieht sich auf die im Entwurf des Rahmenplans dargestellten Neuordnungsflächen, in denen die Gebäude zugunsten von öffentlichen Grünflächen und Neubauquartieren abgerissen werden sollen. Die BImA bietet diese Flächen allerdings nicht zu dem Wert als Entwicklungsflächen, sondern zum Bestandswert der Immobilien an. Der Unterschied des Verkehrswertes auf der Basis des Entwurfs des Rahmenplans zu dem Bestandswert macht rund 12 Mio. € (195 Wohneinheiten) aus. Der Wert der Immobilien hängt wesentlich davon ab, ob der Bestandsschutz für die militärische Wohnnutzung auch für die zivile Wohnnutzung fortbesteht. Über diese Frage hat aufgrund einer Klage der BImA das Verwaltungsgericht Minden zu entscheiden. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist erst im Winter 2017/2018 zu rechnen. Wegen der großen Wertdifferenz stellt die Stadt Detmold die Verhandlungen über die Neuordnungsflächen zunächst zurück.