Lärmaktionsplan 2.Stufe für die Stadt Detmold

"Unser Lärm soll leiser werden"

Das Thema Verkehr tangiert die Interessen fast aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Detmold. Die einen fordern breite Straßen mit komfortablen Belägen, um ein Ziel möglichst schnell zu erreichen, die anderen fordern einen besseren Schutz der Anwohner durch Geschwindigkeitsreduzierung oder Lärmschutzmaßnahmen.

Bei diesen unterschiedlichen Interessenlagen hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, die den Gesundheitsschutz der Anlieger vor das Recht auf schnelles Fahren gestellt haben.

So muss die Stadt Detmold aufgrund gesetzlicher Vorgaben wie der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einen Lärmaktionsplan aufstellen mit dem Ziel den Straßenverkehrslärm zu reduzieren. Es geht darum, die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Verkehrs zu vermeiden und zu mindern, so wie dies bei Gewerbelärm seit langem selbstverständlich ist.

Der Prozess für diese Maßnahmen begann bereits mit der o.g. EG-Richtlinie im Jahr 2002, in der die Europäische Gemeinschaft europaweit geltende Vorgaben zum Umgang mit Verkehrslärm formuliert hat. Im Jahr 2005 wurde diese Vorgabe durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 47a bis 47f) dann in deutsches Recht umgesetzt.

Die daraus resultierende sogenannte 1.Stufe des Lärmaktionsplans für Detmold (bei Straßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr) wurde bereits im Jahr 2010 beschlossen, daraus folgende Maßnahmen, wie z.B. die Festlegung von Tempo 50 nachts auf der Lageschen Straße oder der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen bei Sanierungsmaßnahmen, sind bzw. wurden bereits umgesetzt.

Die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr ist im Jahr 2012 mit einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gestartet. Die umfangreichen Eingaben der Bürgerinnen und Bürger sind in den jetzt vorliegenden Entwurf mit eingeflossen. Nach Beratung in den politischen Gremien und erfolgtem positivem Beschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss, soll dieser Entwurf im Anschluss öffentlich ausgelegt werden. Dann besteht nochmals die Gelegenheit, sich zu den Vorschlägen zu äußern. Vorausgesetzt, der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Entwurf des Plans, ist diese weitere Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 17.07.2017 bis 08.09.2017 vorgesehen.

Die vorgeschlagenen Lärmschutzmaßnahmen im aktuellen Entwurf beziehen sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nur auf Bundes- und Landesstraßen, auf denen mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr fahren. Sie wurden unter anderem auf ihre technische Machbarkeit und finanzielle Vertretbarkeit hin geprüft. Grundsätzlich bestehen die folgenden Maßnahmen: Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrbahnsanierung, Verkehrsplanung und aktiver oder passiver Schallschutz.

Die kostengünstigste Alternative, um die gesetzlichen Vorgaben zu erreichen, wäre das Umstellen des Verkehrs auf "langsames Fahren". Hier kalkuliert man mit Kosten in Höhe von ca. 2.500€/km. Im Gegensatz dazu muss man bei der Alternative "lärmmindernder Straßenbelag" ca. 200.000€/km kalkulieren und beim Aufstellen von "Lärmschutzwänden" rechnet man ca. mit 500.000€/km.

Die Alternative "langsames Fahren" wirkt bei vielen Verkehrsteilnehmern als restriktive Maßnahme. Wissenschaftliche Untersuchungen, z.B. des Umweltbundesamtes, haben jedoch ergeben, dass eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h keinen nennenswerten Einfluss auf die Leistungsfähigkeit einer Hauptverkehrsstraße hat. Andere Faktoren, wie z.B. die Qualität der Lichtsignalprogramme, die Anzahl querender Fußgänger oder Bushalte-und Parkvorgänge oder Halten in zweiter Reihe, haben in der Regel einen größeren Einfluss.

In der Praxis wurden bei Messfahrten Reisezeitverluste an Tempo-30-Strecken von 0 bis 4 Sekunden je 100 Meter festgestellt. Das ergibt umgerechnet einen zusätzlichen Zeitverlust von ca. 1 Minute auf 1,5km Fahrstrecke.

Auch ist keine flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 in Detmold vorgesehen. Nur an den sensiblen Streckenabschnitten, bei denen die Wohnbebauung an die genannten Hauptverkehrsstraßen angrenzt, sind die beschriebenen Maßnahmen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Streckenabschnitte der Landesstraße 758 und der Landesstraße 937 im südlichen Teil des Stadtgebietes. Die genauen Angaben finden sich in der entsprechenden Verwaltungsvorlage, die über die Internetseite der Stadt Detmold unter www.detmold.de und dem Bürgerinfoportal einsehbar ist.