Schulen

Allgemeinbildende Schulen, Berufskollegs, Volkshochschule, Musikschule, Musikhochschule und berufsbildende Schulen verschiedenster Fachrichtungen stellen neben anderen Institutionen ein breites Angebot staatlicher Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen dar.

Medienentwicklungsplan 2020ff.

Schule und Bildung sind in Detmold ein kommunaler Standortfaktor. Gesellschaft und  Wirtschaft fordern gut positionierte Schulabsolventinnen und Schulabsolventen an der Schnittstelle zu Ausbildung, Studium und Beruf.

Aber auch die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern erwarten berechtigter Weise die schulformspezifische Kompetenzerreichung am Ende der Schullaufbahn. Zur Umsetzung des seitens des Schulministeriums vorgegebenen Medienkompetenzrahmens und als Grundlage für die pädagogische Ausrichtung einer Schule dient das jeweilige schulische Medienkonzept.

Der Schulträger bündelt diese Konzepte idealerweise in einem Medienentwicklungsplan. Medienentwicklungsplanung als Schulträgeraufgabe ergibt sich aus § 79 Schulgesetz NRW (SchulG), dem zufolge die Schulträger verpflichtet sind, „die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen“.

Der im Jahr 2020 neu erstellte und politisch beschlossene Medienentwicklungsplan definiert die Anforderungen, die Ausstattungsziele und die Rahmenbedingungen zur Versorgung der allgemeinbildenden Schulen des Schulträgers Stadt Detmold mit unterrichtskonformer und zukunftsfähiger Informations-, Telekommunikations- und Medientechnik und wird bedarfsorientiert fortgeschrieben. Die aktuelle Version finden Sie hier:

Medienentwicklungsplan