Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung

Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinden, die Bevölkerung an der Bauleitplanung zu beteiligen.

Dies ist ab sofort auch vom heimischen PC aus möglich - also rund um die Uhr. 

Mehr zur Einführung der elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier