Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung
Das Baugesetzbuch verpflichtet die Gemeinden, die Bevölkerung an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Dies ist ab sofort auch vom heimischen PC aus möglich - also rund um die Uhr.
Mehr zur Einführung der elektronischen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier